Foto- & Kameraversicherung schon ab 89,25 €*

Jetzt Kamera versichern
  • Solide Versicherung für Ihr Kamera-Equipment
  • Kamera-Zubehör mitversichert
  • Einfacher Abschluss online in 5 Minuten
  • Günstiger Jahres-Beitrag
Versicherungsnachweis

Die gegenwärtige Lage

In Deutschland wird die Anzahl der professionellen Fotografen auf etwa 26.500 geschätzt. Zusätzlich gibt es zahlreiche Hobbyfotografen, die in ihrer Freizeit nicht selten in hochwertige Ausrüstungen investieren.

Die Kosten für die Ausrüstung können dabei erheblich variieren. Während der Preis für eine qualitativ gute Kamera für Einsteiger bei ungefähr 2.000 Euro beginnt, können die Ausgaben für professionelles Equipment rasch in den fünfstelligen Bereich ansteigen.

Die Herausforderung

Angesichts der Situation stehen viele Fotografen und Filmemacher vor folgenden Fragen:

Ist es unter diesen Umständen ratsam, die eigene Kameraausrüstung zu versichern?

Wie kann man eine passende Versicherung für die eigene Ausrüstung finden?

Und wo ist es möglich, diese Versicherung unkompliziert online mit nur wenigen Klicks abzuschließen?

Viele Fotografen & Filmemacher stellen sich die Fragen:

Ist es angebracht, angesichts dieser Gegebenheiten das eigene Kamera-Equipment zu versichern?

Auf welche Weise lässt sich eine geeignete Versicherung für das persönliche Equipment ausfindig machen?

Und an welchem Ort ist es möglich, solch eine Versicherung mühelos online in nur ein paar Schritten zu beantragen?

Wer wir sind?

Wir sind eine renommierte Versicherungsmakleragentur. Seit dem Jahr 2015 haben wir uns einen Namen gemacht mit unseren innovativen Versicherungskonzepten für Multicopter, sowohl in der Luftfahrthaftpflicht als auch im Kaskobereich.

Ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist nicht nur eine qualitativ hochwertige und persönliche Beratung, sondern auch die sorgfältige Auswahl des Versicherungsanbieters. Es ist essenziell, dass sowohl Sie als unsere Klienten als auch wir selbst vom Versicherer und dessen Angeboten überzeugt sind.
* Jahresbeitrag private Kamerakaskoversicherung


Unsere Angebote für Foto- & Kameraversicherungen

Zum Schutz vor Schäden an Ihrer Kamera und dem dazugehörigen Zubehör

Mit der Kamera-Kaskoversicherung sind Sie gegen Diebstahl geschützt sowie gegen Schäden, die durch Fehlbedienungen oder Unfälle an Ihrer Ausrüstung entstehen.


Kamerakasko
Privat

ab 89,25 EUR
  • Ersatz bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Diebstahl versichert
  • Versicherungssumme max 50.000 EUR
  • Transportschäden versichert
  • Zeitwertentschädigung

Kamerakasko
Gewerblich

ab 200,00 EUR
  • Geltungsbereich: Weltweit
  • Keine Selbstbeteiligung (optional)
  • Versicherungsschutz beim Transport (optional)
  • Diebstahl auch aus Kofferraum versichert
  • Zubehör wie Beleuchtungs- & Lichttechnik versichert
  • Leihgeräte bis 5.000 EUR mitversichert


Herzlich Willkommen beim Experten für Drohnen- & Kameraversicherungen

Genauso wie bei unseren Drohnenversicherungen bieten wir Ihnen nicht einfach nur "eine" Versicherung. Für uns ist es ausschlaggebend, dass wir sowohl von der Preisstruktur als auch von den gebotenen Leistungen unserer Versicherungspakete vollständig überzeugt sind.


Welche Vorteile habe ich, wenn ich meine Kameraausrüstung bei Ihnen versichere?

drohneversicherungsvergleich.de versichert Drohnen und Fotoausrüstung

  1. Zum Beispiel, welchen Nutzen hat eine Kamera-Versicherung für Sie, wenn der Versicherer im Falle eines Schadens den Bestandswert Ihrer Kamera- oder Fotoausrüstung deutlich zu niedrig ansetzt und Sie somit nicht den realen Wert Ihrer versicherten Ausrüstung erstattet bekommen? Welchen Vorteil bietet eine Versicherung, die zahlreiche spezifische Risiken ausschließt und Sie sich vor jedem Dreh oder Shooting erneut informieren müssen, welche Risiken nun tatsächlich abgedeckt sind und welche nicht?
  2. Welchen Nutzen hat eine Versicherung, die Ihre Ausrüstung lediglich während der Dreharbeiten absichert, aber beispielsweise nicht während des Transports oder im Falle eines Diebstahls?

Diese Fragen illustrieren einige der Schlüsselaspekte, die für uns bei der Auswahl der passenden Versicherung für Ihre Kamera- oder Fotoausrüstung essenziell waren.

Die Entscheidung für die adäquate Versicherung erfordert insbesondere in einem speziellen Bereich wie der Kamera- und Equipmentversicherung eine sorgfältige Prüfung der Konditionen. Aufgrund von Beschränkungen im Versicherungsschutz und komplexen Ausschlüssen sind viele Policen nicht unbedingt empfehlenswert.


Unsere Empfehlung für Privatkunden: Die Kamerakasko der Zurich

Unsere Empfehlung für Privatpersonen lautet: Die Kamerakasko-Versicherung von Zurich.

Zurich hat sich über die Zeit hinweg durch eine verlässliche Kooperation im alltäglichen und problemlosen Umgang bewährt. Besonders in Schadensfällen hat Zurich stets eng mit unseren Kunden zusammengearbeitet.

Besonders hervorzuheben sind bei der Kamerakasko von Zurich folgende Aspekte:

  1. Versicherungsschutz umfasst neben dem Kamera-Equipment auch Fotogeräte sowie dazugehöriges Zubehör.
  2. Der Versicherungsschutz besteht auch während des Transports, unabhängig davon, ob zu Lande, zu Wasser oder in der Luft.
  3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Lagerung und Nutzung der Ausrüstung gegen Risiken wie:
    • Feuer, Blitzschlag, jegliche Art von Explosionen
    • Wasserschäden durch Leitungswasser
    • Bruchschäden und andere Beschädigungen
    • Diebstahl und Raub
  4. Der Zeitwert ist versichert.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es auch für Privatleute von großem Nutzen ist, ihre kostspielige Kameraausrüstung inklusive Zubehör zu den fairen und attraktiven Konditionen der Zurich zu versichern. Wir sind überzeugt, dass dies Ihnen ermöglicht, Ihre nächsten (Urlaubs-)Fotos gelassener zu genießen – zweifellos eine hervorragende Voraussetzung für die Erstellung schöner und qualitativ hochwertiger Bilder!


Unsere Empfehlung für Geschäftskunden lautet: Die Kamerakasko-Versicherung von HDI.

Mit HDI haben wir durchweg positive Erfahrungen gesammelt, angefangen bei den angebotenen Policen über die schnelle und einfache Abwicklung von Schadensfällen bis hin zu den günstigen Versicherungsbeiträgen.

Besonders bemerkenswert bei der Kamerakasko von HDI sind folgende Merkmale:

  1. Abgedeckt sind nicht nur Kamera-Equipment und Fotoapparate, sondern auch Geräte zur Bild- und Tonbearbeitung, sowie Beleuchtungsgeräte und Lampen.
  2. Der Versicherungsschutz besteht während des Transports, unabhängig davon, ob dieser zu Land, zu Wasser oder in der Luft stattfindet.
  3. Während der Lagerung und Nutzung Ihrer Ausrüstung besteht Schutz gegen Risiken wie:
    • Feuer, Blitzschlag, alle Arten von Explosionen
    • Wasserschäden durch Leitungswasser
    • Elementarschäden
    • Plötzliche mechanische Gewalt von außen
    • Diebstahl, Raub, Verlust, Unterschlagung, Ungeschick oder Fahrlässigkeit
    • Versichert ist der Neuwert (Zeitwert, falls dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt
  4. Versichert ist der Neuwert (oder der Zeitwert, wenn dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt).

Unsere Empfehlung für Geschäftskunden lautet: Die Kamerakasko-Versicherung von HDI.

Mit HDI haben wir durchweg positive Erfahrungen gesammelt, angefangen bei den angebotenen Policen über die schnelle und einfache Abwicklung von Schadensfällen bis hin zu den günstigen Versicherungsbeiträgen.

Besonders bemerkenswert bei der Kamerakasko von HDI sind folgende Merkmale:

  • Abgedeckt sind nicht nur Kamera-Equipment und Fotoapparate, sondern auch Geräte zur Bild- und Tonbearbeitung, sowie Beleuchtungsgeräte und Lampen.
  • Der Versicherungsschutz besteht während des Transports, unabhängig davon, ob dieser zu Land, zu Wasser oder in der Luft stattfindet.
  • Während der Lagerung und Nutzung Ihrer Ausrüstung besteht Schutz gegen Risiken wie:
    • Feuer, Blitzschlag, alle Arten von Explosionen
    • Wasserschäden durch Leitungswasser
    • Elementarschäden
    • Plötzliche mechanische Gewalt von außen
    • Diebstahl, Raub, Verlust, Unterschlagung, Ungeschick oder Fahrlässigkeit
  • Versichert ist der Neuwert (oder der Zeitwert, wenn dieser weniger als 40% des Neuwerts beträgt).

Zusammenfassend empfehlen wir, Ihre hochwertige Kameraausrüstung inklusive Zubehör unter den fairen und vorteilhaften Konditionen, die HDI derzeit bietet, zu versichern. Wir sind überzeugt, dass dies Ihnen erlaubt, Ihren nächsten Dreh entspannter anzugehen – zweifellos eine ausgezeichnete Grundlage für die Produktion von qualitativ hochwertigem Bildmaterial!


Foto- & Kameraversicherung für Gewerbe-Kunden - Das müssen Sie wissen

Welche Geräte kann ich im Rahmen der Kameraversicherung versichern?

Im Rahmen der Kameraversicherung können Sie eine breite Palette von Geräten versichern, die für die Erzeugung oder Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen verwendet werden, einschließlich Beleuchtungsausrüstung. Dazu gehören unter anderem:

  • Sowohl analoge als auch digitale Kameras, die für Foto- und Filmaufnahmen genutzt werden können.
  • Zubehör wie Kabel, Objektive, Fotorucksäcke, Akkus, Fotofilter, Belichtungsmesser und -regler, Stativen, Aufhellern.
  • Ton- und Audiogeräte, darunter Mikrofone sowie Geräte für die Aufnahme, Wiedergabe oder Erzeugung von Toneffekten.
  • Beleuchtungszubehör und Lichttechnik, einschließlich Strahler, Blitzsysteme, Blitzgeneratoren, Blitzgeräte und verschiedene Lichtquellen.
  • Speichermedien wie Speicherkarten und USB-Sticks, sowie mobile Festplatten zur Datenspeicherung und -sicherung.

Welche Gefahren sind im Rahmen der Kameraversicherung konkret versichert?

Im Rahmen der Kameraversicherung bietet die Allgefahrenversicherung Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken, einschließlich:

  • Kratzer und Beschädigungen an Linsen.
  • Bruch- und Sturzschäden.
  • Versehentliches Fallenlassen der Ausrüstung.
  • Bedienungsfehler, die zu Schäden führen.
  • Kurzschlüsse und Überspannungen, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden, die die Ausrüstung beeinträchtigen.
  • Sabotageakte, die gezielt Schäden verursachen.
  • Feuer, Blitzschlag und Explosionen jeglicher Art (mit Ausnahme von solchen, die durch Kernenergie verursacht werden).
  • Einbruchdiebstahl und Raub, die zu Verlust oder Beschädigung führen.
  • Fahrlässiges Verhalten, das Schäden verursacht (wobei zu beachten ist, dass bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers der Versicherer berechtigt sein kann, seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen).
  • Unterschlagung und Veruntreuung, speziell relevant für Verleiher von Film- und Videotechnik.
  • Mut- und böswillige Handlungen Dritter, die zu Schäden führen.

Insbesondere sind folgende Gefahren und Umstände von der Deckung im Rahmen der Kameraversicherung ausgeschlossen:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse sowie Schäden, die sich aus der feindlichen Nutzung von Kriegswerkzeugen ergeben, auch unabhängig von einem offiziellen Kriegszustand.
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Drohungen durch Attentate, terroristische oder politische Gewaltakte, unabhängig von der Teilnehmerzahl, Aufstände und andere Formen ziviler Unruhen.
  • Beschlagnahmung, Enteignung oder andere hoheitliche Eingriffe.
  • Einsatz von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit der Gefahr einer gemeingefährlichen Ausbreitung, unabhängig von weiteren Ursachen.
  • Kernenergie oder andere ionisierende Strahlen.
  • Verstöße gegen Zoll-, Verwaltungs- oder andere Vorschriften, die im Zusammenhang mit dem Transport oder der Handhabung der versicherten Gegenstände gelten, sowie gerichtliche Anordnungen oder deren Durchsetzung.
  • Schäden durch Flugsand und andere Verschmutzungen, es sei denn, sie sind direkte Folge eines versicherten Ereignisses.
  • Alle indirekten Schäden, insbesondere solche, die durch die vorübergehende Unbenutzbarkeit der versicherten Gegenstände entstehen, sowie Nachteile, Verluste und Kosten, die sich aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund von Verzögerungen bei der Herstellung und/oder dem Transport des Films ergeben, auch wenn diese Schäden die Folge eines Versicherungsfalles sind.
  • Unangemessene Verpackung, natürlicher Verschleiß oder Abnutzung, Korrosion und Witterungseinflüsse, Reparaturarbeiten oder sonstige Bearbeitungen an den versicherten Gegenständen, Material- und Fabrikationsfehler sowie andere Mängel, für die der Hersteller gesetzlich oder vertraglich haftet, sowie Fehler und Mängel, die beim Abschluss der Versicherung vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Vertretern bekannt sein mussten.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Ihren Tarifen?

Bei unseren Tarifen für die private und gewerbliche Kameraversicherung ist standardmäßig keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Allerdings haben Sie die Option, aus verschiedenen Selbstbeteiligungsmodellen zu wählen, die Ihnen Rabatte auf Ihre Versicherungsprämie ermöglichen. Die Details zu diesen Modellen finden Sie im jeweiligen Antragsformular.


Was mache ich, wenn ich mein versichertes Kamera-Equipment austauschen will?

Wenn Sie Ihr versichertes Kamera-Equipment austauschen möchten, ist dies im Rahmen der in Ihrer Police festgelegten Versicherungssumme möglich, zum Beispiel beim Kauf neuer Geräte. Solange der Gesamtwert Ihres versicherten Equipments die vereinbarte Versicherungssumme nicht überschreitet, bleibt Ihr Jahresbeitrag unverändert. Sollte sich jedoch im Schadensfall herausstellen, dass die gewählten Versicherungssummen zu niedrig angesetzt wurden, könnte es passieren, dass die Schadensersatzleistung nicht ausreichend ist.


Wo ist Ihre Kameraversicherung überall gültig?

Unsere Kameraversicherung bietet Ihnen flexible Deckungsoptionen, je nach Ihren Bedürfnissen. Sie können wählen, ob die Versicherung ausschließlich für Innenaufnahmen gilt, europaweit oder sogar weltweit. Diese Flexibilität ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz an Ihre spezifischen Anforderungen und Einsatzorte anzupassen.


Meine versichertes Kamera-Equipment ist beschädigt. Was muss ich tun?

Wenn Ihr versichertes Kamera-Equipment beschädigt ist, ist der Prozess zur Schadensmeldung unkompliziert. Sie können den Schaden einfach per E-Mail an [email protected] melden. Es ist wichtig, dass Sie den Schaden so detailliert wie möglich beschreiben und, wenn möglich, entsprechende Belege oder Fotos des Schadens beifügen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.


Was wird im Schadensfall ersetzt?

Im Falle einer Beschädigung Ihres versicherten Kamera-Equipments werden die Kosten für die Reparatur erstattet, allerdings nur bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten und maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollte ein Totalschaden oder der vollständige Verlust des Equipments eintreten, wird der Wiederbeschaffungswert erstattet, jedoch auch hier maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Eine Ausnahme besteht, wenn der aktuelle Wert Ihres versicherten Kamera-Equipments weniger als 40 % seines Neuwertes beträgt. In einem solchen Fall wird der Zeitwert ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert der Ausrüstung abzüglich eines Abschlags, der den Zustand aufgrund von Abnutzung sowie eventuelle technologische Fortschritte berücksichtigt.

Welche Laufzeit hat der Vertrag für meine Kameraversicherung?

Die Laufzeit Ihres Vertrags für die Kameraversicherung ist in Ihrem Versicherungsschein für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Versicherungsverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls nicht mindestens drei Monate vor Ablauf eine der Vertragsparteien den Vertrag schriftlich kündigt.


Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, senden Sie bitte spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum eine schriftliche Kündigung. Diese Kündigung können Sie einfach und unkompliziert per E-Mail an [email protected] einreichen.

Foto- & Kameraversicherung für Privat-Kunden - Das müssen Sie wissen

Im Rahmen der Kameraversicherung können Sie eine Vielzahl von Geräten und Zubehör versichern, die für die Fotografie und Videografie genutzt werden. Dazu zählen:

  • Fotokameras, die privat genutzt werden
  • Schmalfilmkameras
  • Mobile Videogeräte, einschließlich Camcorder, Digicams etc.
  • Das entsprechende Zubehör wie Objektive, Blenden, Apparatetaschen, Stative, Etuis
  • Platten, Filme, Kassetten, Filter, Vorsatzlinsen, Gegenlichtblenden und Blitzlampen (-birnen), die zum reinen Wiederbeschaffungswert versichert sind

Welche Gefahren sind im Rahmen der Kameraversicherung konkret versichert?

Bezüglich der versicherten Gefahren deckt die Kameraversicherung Ihre Foto- und Filmausrüstung während des Gebrauchs, der Aufbewahrung und des Transports ab, auch wenn diese durch Dritte genutzt oder verwahrt wird. Konkret umfasst der Versicherungsschutz:

  • Unfälle des Transportmittels
  • Höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Diebstahl, inklusive Einbruchdiebstahl, Beraubung und räuberische Erpressung
  • Bruch und Beschädigung

Welche Gefahren sind insbesondere NICHT versichert?

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Zustände sowie Schäden, die aus der feindlichen Nutzung von Kriegsmaterial resultieren, unabhängig vom Kriegszustand.
  • Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen, Drohungen durch Attentate, terroristische oder politische Gewaltakte, Aufstände und andere Formen von bürgerlichen Unruhen, unabhängig von der Beteiligtenanzahl.
  • Beschlagnahmungen, Enteignungen oder andere hoheitliche Eingriffe.
  • Einsatz von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen, die eine gemeingefährliche Wirkung haben, unabhängig von anderen mitwirkenden Ursachen.
  • Kernenergie oder andere ionisierende Strahlungen.
  • Witterungseinflüsse.
  • Mut- oder böswillige Beschädigungen.
  • Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler.
  • Verstöße gegen Zoll-, Verwaltungs- oder andere gesetzliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit der Beförderung oder dem Umgang mit den versicherten Gegenständen stehen, sowie gerichtliche Verfügungen oder deren Vollstreckung.
  • Schäden durch Flugsand und Verschmutzung, Rost, Oxidation, Kratzer und Verkratzen, Glasbruch bei Lampen und Scheinwerfern, außer wenn diese Schäden direkt durch höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion oder einen Unfall entstanden sind. Schäden durch Fadenbruch oder das Nichtfunktionieren ohne Glasbruch bei Lampen und Scheinwerfern sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Verlust durch Vergessen, Liegen-, Hängen- und Stehenlassen.
  • Alle indirekten Schäden, insbesondere solche, die durch die zeitweise Nichtnutzbarkeit der versicherten Gegenstände entstehen, sowie Nachteile, Verluste und Kosten, die durch Nichteinhaltung von Lieferfristen aufgrund von Verzögerungen bei der Herstellung und/oder dem Transport des Films entstehen, auch wenn diese Schäden die Folge eines Versicherungsfalles sind.

Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Ihren Tarifen?

In unseren Tarifen für die private und gewerbliche Kameraversicherung ist standardmäßig keine Selbstbeteiligung vorgesehen. Optional können Sie aus verschiedenen Modellen der Selbstbeteiligung wählen, die Ihnen Rabatte auf die Versicherungsprämie ermöglichen. Die Details dazu finden Sie im jeweiligen Antragsformular.


Was mache ich, wenn ich mein versichertes Kamera-Equipment austauschen will?

Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Police können Sie Geräte austauschen, beispielsweise bei Neukäufen. Der Gesamtwert des versicherten Equipments muss dabei unter der vereinbarten Versicherungssumme liegen, um den Jahresbeitrag konstant zu halten. Bei zu niedrig gewählten Versicherungssummen könnte der Schadenersatz im Schadensfall eventuell nicht ausreichend sein.


Wo ist Ihre Kameraversicherung überall gültig?

Der Versicherungsschutz besteht an Ihrem ständigen Wohnsitz, Ihrer bewohnten Zweitwohnung sowie auf Reisen innerhalb Deutschlands und Europas. Ein weltweiter Versicherungsschutz ist gegen einen Aufpreis erhältlich.


Meine versichertes Kamera-Equipment ist beschädigt. Was muss ich tun?

Schäden an Ihrem versicherten Equipment können Sie direkt per E-Mail an [email protected] melden.


Was wird im Schadensfall ersetzt?

Im Falle eines Schadens an Ihrem versicherten Kamera-Equipment werden die Reparaturkosten bis zu den Anschaffungskosten, jedoch maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme, erstattet. Bei einem Totalschaden oder vollständigen Verlust des Equipments wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt, wobei auch hier die Obergrenze die Versicherungssumme ist.


Welche Laufzeit hat der Vertrag für meine Kameraversicherung?

Der Vertrag Ihrer Kameraversicherung ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum gültig. Versicherungsverträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien mindestens drei Monate vor dem Ablaufdatum schriftlich gekündigt werden.


Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Um Ihren Vertrag zu kündigen, senden Sie bitte spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum eine schriftliche Kündigung. Diese Kündigung können Sie bequem per E-Mail an [email protected] einreichen. Es ist ratsam, eine Bestätigung der Kündigung anzufordern, um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung bearbeitet wurde.